Revalierungsanspruch

Revalierungsanspruch
Revalierungs|anspruch
 
[zu lateinisch re- »wieder« und valvere »Wert haben«], der Anspruch des Bezogenen gegen den Aussteller eines Wechsels auf Ersatz des für die Einlösung des Wechsels aufgewendeten Betrags oder auf Deckung dieses Betrags vor Zahlung. Ein Revalierungsanspruch besteht nicht aufgrund Wechselrechts, sondern nur aufgrund bürgerlichen Rechts, wenn der Bezogene (meist eine Bank) den Wechsel im Auftrag des Ausstellers akzeptiert und daher einen Anspruch auf Aufwendungsersatz hat (Remboursgeschäft).

Universal-Lexikon. 2012.

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